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Typisch für diese Aussage sind die Gebiete B und C, welches aus der Einkreisung der Gebiete deutlich wird. Um die Wasserenergie überhaupt nutzen zu können, wurde für die Wasserkunstanlage des 4. Lichtlochs (Gebiet C) ein Teich angelegt und für das 3. Lichtloch war ebenfalls ein Teich vorgeschaltet. Teiche wurden als Energiespeicher (Akkumulatoren) genutzt, um je nach Wasserangebot die Wasserkunstanlagen überhaupt nutzen zu können. Als sehr problematisch war die Wasserkunstanlage im Lagegebiet B anzusehen, die um 1740 betrieben wurde. Hier war der natürliche Einzugsbereich äußerst minimal. Aus der Überlieferung konnte übernommen werden, dass sogar davon gesprochen wurde, dass die Wasserkunstanlage nicht „angeschützt“ werden konnte (Inbetriebnahme). Die Erkenntnisse aus dem besonderen Umstand des natürlichen Wassereinzugsgebiets im Lagegebiet B, dürften auch bei der Wiederaufnahme des Betriebs der Grube Hülfe Gottes 1831 Anlass gewesen sein, dass bereits 1834 Betriebswasser aus dem Einzugsgebiet der Innerste!! heran geführt werden musste. Unerwähnt kann hier nicht bleiben, dass diese weitsichtige Maßnahme bis zur Stilllegung des Bergwerksbetriebs im Jahre 1992 von Bedeutung war. Immerhin wurden während der Betriebszeit des Bergwerks Grund elf Kubikmeter Betriebswasser aus einem fremden Wassereinzugsgebiet heran geführt. Nicht nur das Bergwerk Grund hat Wasser aus dem Gebiet der Innerste bezogen, sondern schon um 1680 wurde die im Anlagegebiet C liegende Wasserkunstanlage der Grube „Alter Schüffelberg“ mit Wasser aus dem Einzugsgebiet der Innerste versorgt. Aus dem Bach des Großen Kreuzbachtals wurde über einen Graben Wasser zum Taternplatz geleitet und einem Bach übergeben, der am Taternplatz (Höhe +518m NN) entspringt. Aus diesem Bach wurde in Höhe +400m NN das Wasser in einen Graben (ca. 2000m lang) abgeleitet, der am Schüffelberger Kunstteich (Kesselteich) endete. Aus diesem Teich wurde über einen kurzen Graben (ca. 70m) das Wasser auf das Kunstrad geführt. Für das geschulte Auge sind sowohl vom Großen Kreuzbachtal bis zum Taternplatz und vom Fuß der Wiemannsbuchter Halde (Hangseite zur Bundesstraße 242) bis ins Teufelstal die Grabenanlagen noch sichtbar. Deutlich wird die ehemalige Grabenführung noch durch den horizontalen Wanderweg am Schweinehagen, dessen Ursprung in der Grabentrasse zu sehen ist. In vorhandenen Kartenwerken um 1680 wird der Graben ”Als Grabe Auf Die Schüffelberger Kunst“ ausgewiesen. Leider hat man bis in die Zukunft hinein für diesen Weg immer wieder neue Namensbezeichnungen erfunden. Letztlich ist man sogar in die Grunder Sagenwelt eingestiegen und lässt hier König Hübich wandeln, dessen Reich bislang nur im verborgenen des Hübichensteins zu sehen war. Zugehörig zu den bislang angesprochenen montanen wasserwirtschaftlichen Anlagegebieten sind auch die frühen Hüttenanlagen im Grunder Revier zu sehen, die perlschnurartig an dem Bach gelegen haben, der sein Quellgebiet am Hübichenstein hat und den Ort in Richtung Süden auf Laubhütte zu verläuft. Bei den Hütten handelt es sich um Anlagen, die im 16. Jahrhundert betrieben wurden. Die Namen der Hütten sind und zwar von Norden nach Süden verlaufend: die Streithütte, der Schwickerts Hof, die Schrammenhütte, der Lukashof und die Laubhütte. Zu den Hüttenbetrieben gehörten teilweise auch kleine Teichanlagen. Umrisse einer Teichanlage und zwar der Streithütte, sind heute noch schwach erkennbar (der Damm). Neben den montanen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind auch die Mühlen und zwar drei an der Zahl (Ober-, Mittel- und Wiesenmühle) zu nennen, die aus dem gleichen Bach mit Betriebswasser wie die Hütten versorgt wurden. Zusammengefasst kann zur Wasserversorgung aus natürlichen Quellgebieten im Gebiet der Bergstadt Grund nur festgehalten werden, dass schon früh erkannt wurde, dass hier das Wasserangebot nur sehr begrenzt vorhanden ist und dieses die Abbildung 2 auch deutlich aufzeigt. |
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