Der letzte Förderwagen berichtet • Bergbauliches von Wilhelm Rögener • Seite 63

Seiten:
1: L. Förderwagen
2: Grenze v. 1788
3: Grenze v. 1788 (2)
4: Grenzstein
5: Eichelbachtal
6: Taubenborn
7: N. Iberg Stollen
8: Gesteinslehrpfad
9: Georg-Carler-St.
10: Ibgr. Flügelort (1)
11: Ibgr. Flügelort (2)
12: Ibrg. Flügelort (3)
13: Eisensteinstollen
14: Johann J. Bartels
15: Wasserkunst
16: Die Obermühle
17: Aufschlagwasser
18: Aufschlagw. (2)
19: Aufschlagw. (3)
20: Todtemann-Teich
21: Erinnerungsstein
22: T. Georg-Stollen
23: E.- A.-Stollen
24: EAS geol. Profil
25: Laubhütter Stoll.
26: Laubhütter St. (2)
27: Laubhütter St. (3)
28: Wasserlösung
29: Lichtlöcher Iberg
30: Hydrokompressor
31: Grunder Revier
32: L. Durchschlag
33: Grunder Revier
34: Gr. Bergrevier (3)
35: Gr. Bergrevier (4)
36: Prof. Dr. M. Reich
37: Lichtlöcher
38: Standort (1)
39: Standort (2)
40: Standort (3)
41: Fr. W. H. v.Trebra
42: Trebra - Teil II
43: Ansatzpunkte
44: Weltkulturerbe
45: Anlagegebiete
46: Demo. 27.10.98
47: Weltkulturerbe (2)
48: "Blaue Villa"
49: Butterbergtunnel
50: Wasserkunstanl.
51: Wasserkunst (2)
52: Gesteinspfad
53: Gesteinspfad (2)
54: Hahneb. Graben
55: Schulte-Stollen
56: Pelicaner Suchort
57: 3. Lichtloch TGS
58: 3. Lichtloch (2)
59: Zechenhaus 4.L.
60: Kolloquium
61: Achenb.-Schacht
62: Montanteiche
63: Montanteiche (2)
••• SONDERSEITE
64: Nachlese Kolloq.
65: Längenermittlung
66: Längenerm. (2)
67: Längenerm. (3)
68: Reise Förderturm
Fisch-und Montanteiche im Schwarzen Wasser bei der Bergstadt Grund
Teil II
(W. R., März 2012) Nach dem Extract des Zellerfeldischen Com­mu­nio­n Berg Amts Pro­to­coll­i de Nr. 6 Quartal Cru­cis 1740 wurde die alte Gru­be Isa­acs Tan­ne von einer Lehn­schaft in Abbau ge­nom­men.
Blick auf den Klärteich
Oberer Todte Manns Teich
Von Berghauptmann von Imhoff und Vice Berghauptmann von Bülow, dem Unterbergmeister Bär und dem Markscheider Eggers wurde vorgeschlagen, dass wegen zu hoher Kosten der 266 Lachter lange alte Stollen (siehe Zeichnung) nicht wieder zur Wasserlösung aufgewältigt werden kann und das stattdessen die 16 Lachter unterhalb des 5. Lichtloches liegende alte Radstube wieder genutzt wird, um über eine Hubkunst mit einem 1 Satz das Wasser hier (im 5. Lichtloch) zu Tage zu fördern. Hierzu ist vom vorhandenen Hülfe Gottes Schacht aus bis zum 5. Lichtloch der Stollen auf 52 Lachter Länge neu zu verzimmern. Für die vorgenannten Maßnahmen werden Kosten von 200 Rthl. erforderlich sein. Weiter sind für die Reparatur des Unteren Todte Manns Teich nochmals 30 Rthl. notwendig.
1742 wird vermeldet, dass der Kunst die Aufschlagwasser fehlen und der Untere Todte Manns Teich leer ist. Um zukünftig den Hülfe Gotteser Schacht über einen längeren Zeitraum zu Sumpf halten zu können, sollte ein neuer, größerer Teich angelegt werden. Gemeint ist hier der Obere Todte Manns Teich. Vom Quartal Crucis 1740 bis Crucis 1742 sind an Stollen- , Kunst- und Teichkosten insgesamt 1357 fl 3 gl 9 1/4 Pf. aufgewendet worden. Da vom Bergprobierer die freigelegten Erze mit 9 bis 13 Lot Silber auf 1 Zentner (1 Lot 14,5g) angegeben wurden, scheint die Anlegung eines neuen Teiches oder die Anlegung von Wasserleitungen (Gräben) von der Bergstadt Grund aus ratsam zu sein. Auch sollte es im herrschaftlichen Interesse liegen, die angestrebten Vorhaben zu unterstützen, da die jetzigen Gewerken (Anteilseigner) überwiegend Grunder Bürger sind. Der Vice Berghauptmann von Bülow wird beauftragt, mit der Königlichen Kammer in Hannover hierüber zu referieren.
Nach dem Bergamts Protokoll de Nr. 13 Reminiscere 1743 sind die Gruben Isaacs Tanne und Hülfe Gottes sehr dafür, dass im nächsten Sommer mit dem Bau des neuen Teiches begonnen wird. Wegen der außergewöhnlichen Ausgaben, die durch die Anlegung des Teiches zu erwarten sind, sind die Gewerken nach einem Bericht des Bergvoigts Edert bereit, dass ihre Zubuße um 1fl erhöht wird.
KlärteichNicht wie vorgesehen wurde mit dem Bau des neuen Teiches im Jahre 1744 begonnen, sondern bereits Mitte des Jahres 1743. So konnte dem Bergamts Protokoll de Nr. 6 Quartal Luciae 1743 (31. August 1743) entnommen werden, dass der Schlitz (Abdichtungsgraben zum Festgestein) für den neuen Teich bereits 3/4 Lachter tief ist. Diese Tiefe reicht aus, wie eine Befahrung der Bergmeister Honig und Bähr, sowie der Obergeschworenen Westphal, Rottmann und Bock ergeben hat, dass sofort mit dem Rasensetzen im Schlitz begonnen werden kann.
Überrascht war das Bergamt darüber, wie der Geheime Cammer Rath und Vice Berghauptmann Imhoff im Protokoll de Nr. 7 Quartal Luciae 1743 (7. September 1743) angegeben hat, dass über die in der Fürstlich Staufenburger Hoheit gelegene Wiese des Grunder Bürgers Hans Casper Schneider Rasen abgestochen wurde, ohne das , so wie allgemein üblich, zwischen dem Fürstl. Amt Staufenburg und dem Communion Bergamt darüber „communiziert“ wurde. Hierzu erklärte eine Woche später, am 14. September 1743, der Amtmann Reinecke vom Fürstl. Amt Staufenburg, dass in Bezeugung aller freundnachbarlicher Bereitwilligkeit und die jetzige Witterung das Vorhaben Teichbau nicht behindert werden solle und der Rasen abgestochen werden kann.
Zwischen dem Eigentümer des Flächenteils der für den Teichbau gebraucht wurde, Hans Casper Schneider und dem Bergmeister Bähr wurde ein Kaufpreis von 9mfl (Mariengulden) vereinbart. Es wurde weiter vereinbart, dass Schneider auch weiterhin den Erbenzins an das Amt Staufenburg zu entrichten hat. Der neue Teichdamm zu Grunde ist 4 Lachter hoch aufzuschütten (Extract Berg Amts Protocolli de Nr. 12 Quartal Crucis 1742, den 11. Juli 1744). Hierfür sind 881 fl 19 gl an Kosten veranschlagt worden. Mit Ablauf dieser Woche sind für den Teichbau 887 fl 12 gl 6 Pf aufgewendet worden. Somit sind 5 fl 13 gl bereits an Mehrausgaben entstanden. Da der Damm noch um 3/4 Lachter erhöht werden muss, werden die Mehrkosten noch weiter ansteigen. Die bisherigen Mehrkosten resultieren aus einem Fehler, der im Protokoll de Nr. 5 Crucis festgeschrieben ist (Mehrkosten des Fehlers: 107 fl 4 gl 9 Pf). Vorerst soll der Damm nicht weiter erhöht werden. Da der hintere Damm (wasserseitig) noch nicht stark genug ist, soll er notdürftig noch weiter bestürtzt werden. Die noch weiter entstehenden Kosten sind den beiden Gruben anteilmäßig anzulasten. Mit Brief vom 29. Juni 1746 ersucht Schichtmeister C. V. Ittershagen die Obrigkeit, dass die halben Teichkosten aus dem Königlich Hochfürstlichen Zehnten zu nehmen sind.
Nach dem Bergamtsprotokoll de Nr. 9 Quartal Crucis 1751 wurde der Abbau in der Grube Isaacs Tanne eingestellt. Die Nachbargrube Hülfe Gottes war schon eingestellt worden und an anderer Stelle tätig. Somit wurde der Teich nicht mehr gebraucht. Vom Schichtmeister Ittershagen wurde vorgeschlagen, dass der Teich pachtweise auf einige Jahre als Fischteich vergeben werden soll. Die aus der Verpachtung einkommenden Einnahmen sind den beiden Gruben zur Verfügung zu stellen. Nach dem Riss von Laenge von 1796 wurde dieser zuletzt angelegte Teich, so wie die anderen Teiche auch, als abgegangene Teiche ausgewiesen. Damit war die Betriebszeit der mittelalterlich angelegten Teiche, im Oberen Schwarzen Wassertal, zum Ende des 18. Jahrhunderts endgültig beendet. Eine neue, letzte und das Tal wesentlich verändernde Phase begann 1831, die mit der endgültigen Einstellung des Bergbaus 1992 ihren Abschluss fand. Dort wo einstmals sieben Fischteiche und zwei Kunstteiche sich befanden, sind zur heutigen Zeit noch drei ehemalige Klärteiche zu sehen.

Quellen:
Die im Text zitierten Bergamtsprotokolle sind Bestandteil der Archivakte Ac.-Nr. 1038/108 des LBEG CLZ.,
Abb. 2 Teil 1 Archiv LBEG CLZ.m Lageplan Teil 2 Markscheiderei Erzbergwerk Grund

Lageplan der Grube Hilfe Gottes um 1948 mit den Lagepunkten der mittelalterlichen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen  Punkt 203, 233, 239 und 242 Grenzsteine der Grenze nach 1788; Punkt 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Lagepunkte der Teichdämme der Fischteiche; Punkt 239 und 242 Lagepunkte der Kunstteichdämme
Lageplan der Grube Hilfe Gottes um 1948
mit den Lagepunkten der mittelalterlichen wasserwirtschaftlichen Einrichtungen Punkt 203, 233, 239 und 242 Grenzsteine der Grenze nach 1788; Punkt 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Lagepunkte der Teichdämme der Fischteiche; Punkt 239 und 242 Lagepunkte der Kunstteichdämme
Bearbeitung: W. Rögener; 03/2012
Siehe auch: "Der Damm am Todtemanns Teich": KLICK
sowie "Ausweisung montaner wasserwirtschaftlicher Anlagegebiete": KLICK
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