Der letzte Förderwagen berichtet • Bergbauliches von Wilhelm Rögener • Seite 59

Seiten:
1: L. Förderwagen
2: Grenze v. 1788
3: Grenze v. 1788 (2)
4: Grenzstein
5: Eichelbachtal
6: Taubenborn
7: N. Iberg Stollen
8: Gesteinslehrpfad
9: Georg-Carler-St.
10: Ibgr. Flügelort (1)
11: Ibgr. Flügelort (2)
12: Ibrg. Flügelort (3)
13: Eisensteinstollen
14: Johann J. Bartels
15: Wasserkunst
16: Die Obermühle
17: Aufschlagwasser
18: Aufschlagw. (2)
19: Aufschlagw. (3)
20: Todtemann-Teich
21: Erinnerungsstein
22: T. Georg-Stollen
23: E.- A.-Stollen
24: EAS geol. Profil
25: Laubhütter Stoll.
26: Laubhütter St. (2)
27: Laubhütter St. (3)
28: Wasserlösung
29: Lichtlöcher Iberg
30: Hydrokompressor
31: Grunder Revier
32: L. Durchschlag
33: Grunder Revier
34: Gr. Bergrevier (3)
35: Gr. Bergrevier (4)
36: Prof. Dr. M. Reich
37: Lichtlöcher
38: Standort (1)
39: Standort (2)
40: Standort (3)
41: Fr. W. H. v.Trebra
42: Trebra - Teil II
43: Ansatzpunkte
44: Weltkulturerbe
45: Anlagegebiete
46: Demo. 27.10.98
47: Weltkulturerbe (2)
48: "Blaue Villa"
49: Butterbergtunnel
50: Wasserkunstanl.
51: Wasserkunst (2)
52: Gesteinspfad
53: Gesteinspfad (2)
54: Hahneb. Graben
55: Schulte-Stollen
56: Pelicaner Suchort
57: 3. Lichtloch TGS
58: 3. Lichtloch (2)
59: Zechenhaus 4.L.
60: Kolloquium
61: Achenb.-Schacht
62: Montanteiche
63: Montanteiche (2)
••• SONDERSEITE
64: Nachlese Kolloq.
65: Längenermittlung
66: Längenerm. (2)
67: Längenerm. (3)
68: Reise Förderturm
ZECHENHAUS  4. LICHTLOCH  TIEFER GEORG-STOLLEN  - ZEIT 1837-1852
(W. R., Nov. 2011) Über die Wohnbelegung des Zechen­hau­ses am 4. Lichtloch des Tiefen Georg-Stol­lens (Wie­manns­bucht) werden in der Zeit von 1837 bis 1852, in einer Ar­chiv­akte des Bergarchivs (1), hierzu nähere Angaben unter­breitet, die nach­folgend vor­ge­tra­gen wer­den.
Zechenhaus Wiemannsbucht
Bei der Wohnbelegung eines Zechenhauses ist der Bergfiskus sehr gründlich bei der Personenauswahl vorgegangen, da an den Bewerber besondere Anforderungen gestellt wurden. So war der Bewerber nicht nur für das Zechenhaus zuständig und verantwortlich, sondern er hatte auch noch Aufgaben um das Zechenhaus herum zu übernehmen (siehe Abb. 1). Bezogen auf das Zechenhaus des 4. Lichtlochs waren dieses die Bewachung des Gaipelhauses sowie sämtlicher Anlagen um das Lichtloch herum.
Bis 1837 wurde das Zechenhaus von Eduard Wimmer bewohnt und danach folgte der Untersteiger Johann Heinrich Kühn. Wie lange Kühn in dem Zechenhaus als Hutmann (Verwalter eines Zechenhauses) gewohnt hat, ist unklar, da der eingesehene Aktenvorgang nur bis 1852 vorliegt.
Eduard Wimmer musste 1837 das Huthaus zwangsweise verlassen, weil er nicht mehr das Vertrauen der Obrigkeit genossen hat. Im Extrakt des Clausthalischen Bergamtsprotokolls (2) ist festgeschrieben:
Nach vorgekommenen Anzeigen, welche nach näherer Untersuchung erfolgten, kann der invalide Bergmann Wimmer, der bislang als Aufseher im Gaipel des 4. Lichtloches des Tiefen Georg-Stollens dient und daselbst wohnt, nicht länger das Zutrauen haben, mit welchem ihm die Wohnung auf dem besagten Lichtloch bisher gestattet worden ist. Und es erhielt deshalb der Oberbergmeister Ey den Auftrag, den Wimmer aus seiner bisherigen Wohnung zu entfernen und für die Ansetzung eines Zutrauen verdienenden Hutmanns auf dem 4. Lichtloch des Tiefen Georg-Stollens zu sorgen.
Lagekarte Wiemannsbucht
Bezugnehmend auf diesen Vorgang schreibt der Einfahrer Pape an das Königl. Hannoversche Forstamt Clausthal (3),
er berichtet und schlägt vor:
Es ist bekanntlich nötig gehalten, den Gaipelwärter Wimmer und dessen Mutter, der Rentnerin Wimmer, das Bewohnen des TG-Stollen 4. Lichtloch Zechenhauses zu untersagen. Als künftiger Bewohner ist der Untersteiger Kühn von der Grube Bergwerkswohlfahrt vorläufig designiert. Abgesehen von dieser Domicilsveränderung zieht diese Einrichtung noch andere administrative Maßregeln nach sich und ich erlaube mir daher gehorsamst vorzuschlagen:
Den invaliden Bergmann Eduard Wimmer, der wöchentlich im 4. Lichtlochgaipel 6 Wachenschichten zu seinem Gnadenlohn gemacht hat und der nach Grund zu ziehen gedenkt, als Gaipelwärter mit wöchentlich 7 Wachenschichten zur Grube Hülfe Gottes zu verlegen und für denselben den alten invaliden Ausrichter Carl Apel aus Grund, welcher bislang im Hülfe Gotteser Gaipel zu seinem Gnadenlohn wöchentlich 7 Wachenschichten gemacht hat, mit der gleichen Begünstigung beim 4. TG Stollen 4. Lichtloch zuzulassen.
Diejenigen 3 ggl. aber welche der Wimmer für die Wartung der Hülfe Gotteser Aufschlagwasser in der Nähe des 4. Lichtloches wöchentlich erhält, den Untersteiger Kühn für die gleiche Verrichtung zuzubilligen, indem der Wimmer wegen seiner starken Beschädigung und der Entfernung seines künftigen Wohnortes nicht mehr als Wasserwärter fungieren kann, jedoch die Zugestehung der 7. Wachenschicht bei der Hülfe Gottes eine Entschädigung findet.
Weiter schreibt der Einfahrer Pape:
Würde das Königl. Bergamt diese Vorschläge genehmigen, so können von Nr. 1 Quartal Reminiscere 1838 an die intendierten Veränderungen zur Ausführung kommen und von jener Zeit die neuen Verschreibungen stattfinden.
Wenn man auf diese Weise für eine Wache am Tage im 4. Lichtlochgaipel, wobei das Nachzählen mit verrichtet wird, gesorgt ist, so kommt bei dieser Gelegenheit wohl zur Frage: ob nicht auch in der Nachtzeit eine Wache für erforderlich gehalten werde?
Die öfter vorgefallenen Diebereien und besonders die Gefahr wegen Feuer, wovon erst neuerlich ein Beispiel vorgekommen, lassen dies wünschen. Der Gaipel und die Radstube mit dem neu erbauten Treibwerke, sowie die Maschinen- und Gezähestücke in demselben sind Objekte, welche eine Schutzwache mehr bedürfen, da das ganze Etablissement isoliert im Walde liegt.
Sollte es belieben eine Nachtwache zu bewilligen, so bringe ich den alten 64-jährigen Bergmann David Wurm in Grund als zweiten Gaipelwärter gehorsamst in Vorschlag, welcher dann neben seinem Gnadenlohn wöchentlich 7 Wachenschichten gleich wie der Apel zu verdienen haben würde.

Silbern Aal, 29. Dezember 1837.

gez. Pape, Einfahrer

Antwortend auf dieses Schreiben des Einfahrers Pape wird bestätigt, dass der Gaipelwärter Apel zum 4. Lichtloch des Tiefen Georg-Stollens verlegt wird (4).
Weiter wird dem Untersteiger Johann Heinrich Kühn von der Grube Berg­werks­wohfahrt zugestanden, dass er Hutmann im Zechenhaus des 4. Lichtlochs des Tiefen Georg-Stollens wird.
Zwischenzeitlich hat sich auch der Oberbergrat Albert (Anm.: Erfinder des Drahtseils) in diese Angelegenheit eingeschaltet und bezweifelt, ob es ratsam ist, den Untersteiger Kühn als Hutmann in das besagte Zechenhaus zu nehmen, da man von einem Untersteiger, welcher noch Dienst an anderer Stelle zu versehen habe, große Wachsamkeit während der Nacht erwarten dürfe, worauf es in einem Zechenhaus jedoch auch besonders ankommt.
Es kann deshalb auch nicht die Absicht sein, wie von Einfahrer Pape vorgeschlagen, dass zusätzlich für die Nacht noch ein Wachmann eingestellt wird, der zusätzlich noch 7 Wachenschichten entstehen lassen würde.
Die Richtigkeit dieser Bemerkung wird anerkannt, jedoch muss darauf Rücksicht genommen werden, dass dem Oberbergmeister Ey die Annahme der Hutleute zusteht. Er hat auch bereits dem Untersteiger Kühn die Wohnung in dem Zechenhaus zugestanden. Vorerst soll der Untersteiger Kühn die nächtliche Bewachung des Gaipels und des Zechenhauses übernehmen. Sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden können, sollte neu überlegt werden.
In eigener Sache hat der Hutmann und Untersteiger Kühn ein Schreiben an das Königliche Berg- und Forstamt in Clausthal mit Datum vom 16. Januar 1852 gerichtet, indem er darum bittet, dass eine seiner Töchter als Haushälterin auch bei Einheirat bei sich behalten darf. Hierzu wird von ihm angeführt:

Seit vier Jahren - und ich bin jetzt 58 Jahre alt - bin ich verwitwet. Nach dem Tod meiner Frau haben meine Töchter mich versorgt. Meine jüngste Tochter steht jetzt kurz vor ihrer Verheiratung. Zusammen mit meinen Söhnen bin ich dann ganz ohne Hausfrau. Ich bitte deshalb das Berg- und Forstamt, dass meine jüngste Tochter nach ihrer Verheiratung auch mit ihrem Mann bei mir wohnen kann.
In der Hochachtung, dass mir diese so geringe Bitte genehmigt werde, wodurch ich alsdann aus aller Verlegenheit befreit bin.
Im tiefsten Respekt Königlich Berg- und Forstamt ganz gehorsamster

Johann Heinrich Kühn.

Das von Kühn vorgetragene Gesuch wurde als Antrag des Bergmeisters Pape in Zellerfeld an das Bergamt in Clausthal weitergeleitet. Mit Schreiben vom 24. Januar 1852 wird dem Bergmeister Pape mitgeteilt, dass das Bergamt das Gesuch des Untersteigers Kühn genehmigt hat. Weiter wurde berichtet, dass Kühns Tochter den Oberschlämmer Künstel geheiratet hat. Einschränkend hat das Bergamt allerdings vermerkt, man behält sich in dieser Angelegenheit noch die Möglichkeit einer anderen „Verbindung“ für offen.

Anmerkung zu Bild 2: Gebäude und Fördergerüst des Lichtschachts, um 1960 abgerissen.

Quellen:
(1) Archivakte 785/10
(2) Nr. 5 Quartal Luciae 1837
(3) Silbernaal, 29. Dezember 1837
(4) Nr. 13 Quartal Luciae 1837.
(5) Schreiben des Untersteigers Kühn an das Forst- und Bergamt Clauthal vom 16. Januar 1852.

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