Windhausen/Bad
Grund, Mai 09 (Sab) Den jüngeren Einwohnern
in der Samtgemeinde Bad Grund wird nicht bekannt sein, dass ein Teil des
Bad Grundner Ortsteiles „Laubhütte“ bis zum Juli 1959, also bis vor
50 Jahren, zu Windhausen gehörte. Daran wird noch immer beim alle
drei Jahre stattfindenden Schützen- und Volksfest erinnert Die Einwohner
der „Laubhütte" nämlich werden nach alter Tradition von den Windhäuser
„Majoren" und Schützenmeistern - hoch zu Ross, versteht sich - zum
Fest eingeladen. Eine liebgewordene Tradition, die darauf beruht, dass
die „alten Windhäuser" in Laubhütte" nicht vergessen werden.
Der
durch Laubhütte fließende Eichelbach bildete bis 1959 die Grenze
zwischen der Gemeinde Windhausen und der Bergstadt Bad Grund (Harz).
Diese
Gemeindegrenze war in früheren Zeiten aber auch die Landesgrenze zwischen
„Preußen" und „Braunschweig" sowie zwischen den Landkreisen Zellerfeld
und Gandersheim..
Der
von Windhausen rund 3 km abgelegene Ortsteil „Laubhütte" führte
verständlicherweise über lange Jahre hinweg zu „Berührungspunkten"
zwischen der Bergstadt Bad Grund und der Gemeinde Windhausen.
Die
„Berührungspunkte“ waren aber oftmals nicht so friedlich, wie man
sich das unter guten Nachbarn vorstellt.
Die
Kinder aus Laubhütte" mussten zum Beispiel die Schule und den Konfirmandenunterricht
in Windhausen besuchen. Hatten sie doch Kirche und Schule in Bad Grund
quasi vor der Tür. Wollte dennoch ein Windhäuser/Laubhütter
Kind die Bad Grundner Schule besuchen, so mussten die Gemeinde Windhausen
dafür Schulgeld bezahlen. Streitigkeiten waren also vorgegeben. Nicht
zu verschweigen auch die Wasserversorgung. Das Wasser kam von Bad Grund.
Steuern und Abgaben gingen aber nach Windhausen.
Bereits
vor dem 2. Weltkrieg wurden zwischen den beiden Gemeinden Verhandlungen
aufgenommen, um eine Umgliederung des „braunschweigischen Teils" von Laubhütte
nach Grund zu erreichen.
Viele
Verhandlungen waren aber notwendig, bis es 1958, also vor 51 Jahren, zu
einer Einigung kam. Sie wurde 1959, also vor 50 Jahren, rechtskräftig.
Auf
Windhäuser Gebiet, und zwar in der Gaststätte „Waldmühle“,
trafen sich am 1. Juli 1959 die Ratsvertreter beider Gemeinden sowie die
„Spitzen“ der Verwaltung, um einen Gebietsänderungsvertrag abzuschließen“,
der im wesentlichen den Inhalt hatte, dass die bisherige Landesgrenze zwischen
„Braunschweig“ und „Hannover“, so wie sie 1788 festgelegt wurde, geändert
wird. Aus der Flur 5 wurden diverse Flurstücke in die Gemarkung Bad
Grund umgegliedert. Einigkeit wurde am 3./5. Mai 1958 von beiden Kommunen
erzielt. Die Gemeinde Windhausen erhielt für entgehende Grundsteuern
und Abgaben 20.000 DM. Die Umgliederung erhielt zum 1. Juli 1959 Rechtskraft.
Von der Umgemeindung waren 38 Personen in acht Wohnhäusern betroffen.
Am 1. Juli 1959 wurde in der „Waldmühle“ der Schlusstrich über
die jahrzehntelangen Verhandlungen zur Umgemeindung der „Laubhütte“
gesetzt. Seit dem sind alle Laubhütter Einwohner Bad Grundner.
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(Sablotny): Ein Teil des idyllisch gelegenen Bad Grundner Ortsteils Laubhütte
gehörte bis 1959 zu Windhausen.
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2 zeigt die Gaststätte „Laubhütte“, unter der der Eichelbach
fließt. Er bildete die Landesgrenze. |