Vor 50 Jahren Einigkeit über die Laubhütte
Blick vom Knollen auf Laubhütte
Windhausen/Bad Grund, Mai 09 (Sab) Den jüngeren Einwohnern in der Samtgemeinde Bad Grund wird nicht bekannt sein, dass ein Teil des Bad Grundner Ortsteiles „Laubhütte“ bis zum Juli 1959, also bis vor 50 Jahren, zu Windhausen gehörte. Daran wird noch immer beim alle drei Jahre stattfindenden Schützen- und Volksfest erinnert Die Einwohner der „Laubhütte" nämlich werden nach alter Tradition von den Windhäuser „Majoren" und Schützenmeistern - hoch zu Ross, versteht sich - zum Fest eingeladen. Eine liebgewordene Tradition, die darauf beruht, dass die „alten Windhäuser" in Laubhütte" nicht vergessen werden.
Der Eichelbach  bildete die Landesgrenze.Der durch Laubhütte fließende Eichelbach bildete bis 1959 die Grenze zwischen der Gemeinde Windhausen und der Bergstadt Bad Grund (Harz).
Diese Gemeindegrenze war in früheren Zeiten aber auch die Landesgrenze zwischen „Preußen" und „Braunschweig" sowie zwischen den Landkreisen Zellerfeld und Gandersheim..
Der von Windhausen rund 3 km abgelegene Ortsteil „Laubhütte" führte verständlicherweise über lange Jahre hinweg zu „Berührungspunkten" zwischen der Bergstadt Bad Grund und der Gemeinde Windhausen.
Die „Berührungspunkte“ waren aber oftmals nicht so friedlich, wie man sich das unter guten Nachbarn vorstellt.
Die Kinder aus Laubhütte" mussten zum Beispiel die Schule und den Konfirmandenunterricht in Windhausen besuchen. Hatten sie doch Kirche und Schule in Bad Grund quasi vor der Tür. Wollte dennoch ein Windhäuser/Laubhütter Kind die Bad Grundner Schule besuchen, so mussten die Gemeinde Windhausen dafür Schulgeld bezahlen. Streitigkeiten waren also vorgegeben. Nicht zu verschweigen auch die Wasserversorgung. Das Wasser kam von Bad Grund. Steuern und Abgaben gingen aber nach Windhausen.
Bereits vor dem 2. Weltkrieg wurden zwischen den beiden Gemeinden Verhandlungen aufgenommen, um eine Umgliederung des „braunschweigischen Teils" von Laubhütte nach Grund zu erreichen.
Viele Verhandlungen waren aber notwendig, bis es 1958, also vor 51 Jahren, zu einer Einigung kam. Sie wurde 1959, also vor 50 Jahren, rechtskräftig.
Auf Windhäuser Gebiet, und zwar in der Gaststätte „Waldmühle“, trafen sich am 1. Juli 1959 die Ratsvertreter beider Gemeinden sowie die „Spitzen“ der Verwaltung, um einen Gebietsänderungsvertrag abzuschließen“, der im wesentlichen den Inhalt hatte, dass die bisherige Landesgrenze zwischen „Braunschweig“ und „Hannover“, so wie sie 1788 festgelegt wurde, geändert wird. Aus der Flur 5 wurden diverse Flurstücke in die Gemarkung Bad Grund umgegliedert. Einigkeit wurde am 3./5. Mai 1958 von beiden Kommunen erzielt. Die Gemeinde Windhausen erhielt für entgehende Grundsteuern und Abgaben 20.000 DM. Die Umgliederung erhielt zum 1. Juli 1959 Rechtskraft. Von der Umgemeindung waren 38 Personen in acht Wohnhäusern betroffen. Am 1. Juli 1959 wurde in der „Waldmühle“ der Schlusstrich über die jahrzehntelangen Verhandlungen zur Umgemeindung der „Laubhütte“ gesetzt. Seit dem sind alle Laubhütter Einwohner Bad Grundner.
Foto (Sablotny): Ein Teil des idyllisch gelegenen Bad Grundner Ortsteils Laubhütte gehörte bis 1959 zu Windhausen.
Foto 2 zeigt die Gaststätte „Laubhütte“, unter der der Eichelbach fließt. Er bildete die Landesgrenze.
Blick auf das EichelbachtalRestaurant Zur Erholung
Weitere historische Abbildungen von Laubhütte finden Sie HIER!
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